Steuerhinweis automatisch drucken
Für steuerfreie und Reverse-Charge-Rechnungen setzt Timelane den gesetzlich vorgesehenen Hinweis samt Paragraph selbst auf den Beleg.
Eine Rechnung ohne Umsatzsteuer braucht einen Hinweis, warum, etwa „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ bei Reverse Charge. Mit „Steuerhinweis automatisch“ wählt Timelane den Wortlaut passend zu Ihrem Land, zur Kleinunternehmer-Angabe in den Unternehmensdaten und zur Belegsprache.
Vorlage öffnen
Öffnen Sie unter Vorlagen die Vorlage für diese Rechnungen, im Beispiel „EU-Ausland“. Im Abschnitt „Steuer“ steht der „Steuermodus“, hier „Keine Steuer“.


Steuerfall prüfen
Der „Steuerfall bei 0 %“ sagt, warum die Steuer entfällt: „Reverse Charge“, „Innergemeinschaftliche Lieferung“, „Ausfuhr in ein Drittland“, „Nicht steuerbar“ oder „Steuerbefreit“. Darunter steht der „Steuerbefreiungsgrund“, Ihr eigener Text für den Beleg.


Automatik einschalten
Kreuzen Sie „Steuerhinweis automatisch“ an; das Kästchen erscheint bei jedem Steuerfall außer „Nullsatz“. Darunter steht sofort, welcher Text auf den Beleg kommt. Er tritt an die Stelle des Steuerbefreiungsgrunds, auf dem PDF wie in der E-Rechnung.


Speichern
„Speichern“ übernimmt die Einstellung für alle Rechnungen, die Sie ab jetzt mit dieser Vorlage festschreiben.


Tipp: Als Kleinunternehmer setzen Sie in den Unternehmensdaten das Häkchen „Kleinunternehmer (AT: § 6 Abs. 1 Z 27 UStG, DE: § 19 UStG)“. Dann druckt die Automatik bei „Steuerbefreit“ den Hinweis für Kleinunternehmer.