Steuerfall in der Vorlage
Steuermodus und Satz legen fest, wie Steuer ausgewiesen wird; bei null Prozent kommen Steuerfall und Befreiungsgrund dazu.
Wie Steuer auf Ihren Belegen steht, legen Sie einmal je Vorlage fest, im Abschnitt „Steuer“. Öffnen Sie dazu unter Vorlagen die Vorlage mit „Bearbeiten“.
Abschnitt „Steuer“
Der Abschnitt steht im Editor offen. Sein Kopf zeigt den Satz, bei null Prozent auch den Grund dafür.


Steuermodus wählen
Bei „Steuermodus“ wählen Sie einen einheitlichen Satz, einen Satz je Position (jeweils mit Netto- oder Bruttopreisen) oder „Keine Steuer“. Sobald null Prozent möglich sind, erscheint das Feld „Steuerfall bei 0 %“.


Steuerfall und Befreiungsgrund festlegen
Bei „Steuerfall bei 0 %“ stehen „Nullsatz“, „Steuerbefreit“, „Reverse Charge“, „Innergemeinschaftliche Lieferung“, „Ausfuhr in ein Drittland“ und „Nicht steuerbar“ zur Wahl. Außer beim Nullsatz gehört ein „Steuerbefreiungsgrund“ dazu; er wird auf den Beleg gedruckt. Bei „Reverse Charge“ setzt Timelane den gesetzlichen Wortlaut gleich ein.


Speichern oder abbrechen
Mit „Speichern“ übernehmen Sie die Änderung, mit „Abbrechen“ bleibt die Vorlage, wie sie war. Beide führen zurück zur Übersicht.


Tipp: Für einen zweiten Steuerfall legen Sie eine zweite Vorlage an. „Vorlagen für ein Land anlegen“ in der Übersicht erledigt das in einem Schritt. Den gesetzlichen Hinweis samt Paragraph setzt Steuerhinweis automatisch.