Gutschriften im Überblick
Die Gutschrift ist der Beleg, den der Leistungsempfänger schreibt; bei vorheriger Einigung tritt sie an die Stelle der Rechnung des Leistenden.
Gutschrift heißt hier nicht Rechnungskorrektur. Gemeint ist der Beleg, den der Leistungsempfänger schreibt, wenn beide Seiten sich vorher darauf geeinigt haben. Für die Korrektur einer eigenen Rechnung gibt es die Korrekturen.
Liste öffnen
Die Seite „Gutschriften“ zeigt alle Gutschriften, Entwürfe eingeschlossen. Unter dem Titel steht, wie viele Entwürfe es gibt und wie viele Gutschriften mit welchem Betrag noch offen sind. Oben rechts legen Sie mit „Neue Gutschrift“ eine an.


Empfänger verstehen
Aussteller und Empfänger stehen umgekehrt zur Rechnung: Sie rechnen ab, was jemand anderes für Sie geleistet hat. Deshalb heißt die Spalte „Empfänger (Lieferant)“. Arbeitet der Empfänger als Gast in Ihrem Bereich mit, steht „Gast“ neben seinem Namen.


Wann eine Gutschrift passt
Üblich ist sie überall dort, wo Sie die Zahlen besser kennen als Ihr Lieferant: bei Provisionen, Autorenhonoraren oder Subunternehmern. Je Zeile sehen Sie Empfänger, „Datum“, „Betrag“ und „Status“: „Entwurf“, „Offen“ oder „Bezahlt“.


Nummer zuordnen
Die Nummern kommen aus einem eigenen Kreis der Gutschriften. Ein Entwurf hat noch keine; sie wird beim Finalisieren vergeben. Ein Klick auf die Nummer öffnet die Gutschrift.


Tipp: Was eine Gutschrift voraussetzt und was auf sie gehört, steht unter Gutschrift schreiben. Wie Sie eine anlegen: Gutschrift schreiben.