Jedes Werkzeug entscheidet irgendwann, wie breit es sein will. Für Timelane ist diese Entscheidung gefallen, und sie lautet: abrechnen. Alles, was zu einem Beleg über eine erbrachte Leistung gehört, gehört zu uns. Dieser Beitrag erklärt, was in dieser Linie steckt und was sie einbringt.
Der Satz dahinter
Timelane schreibt die Belege für alles, was Sie abrechnen — vom Angebot bis zur Gutschrift.
Das klingt schmal und ist in Wahrheit die Breite eines ganzen Geschäftsvorgangs. Acht Belegarten decken ihn ab:
| Beleg | Wofür |
|---|---|
| Angebot | Was Sie anbieten |
| Auftrag | Was der Kunde bestellt |
| Bestellung | Was Sie beim Lieferanten bestellen |
| Lieferschein | Was übergeben wurde |
| Rechnung | Was abgerechnet wird |
| Teilrechnung | Was in Etappen abgerechnet wird |
| Korrektur | Was zu berichtigen ist |
| Gutschrift | Was der Auftraggeber für den Auftragnehmer abrechnet |
Jede dieser Belegarten ist eine eigene Belegart mit eigenem Nummernkreis — nicht eine Rechnung mit anderer Überschrift. Der Unterschied zeigt sich in den Details, die im Alltag zählen: die Korrektur kennt den Bezug auf ihre Ursprungsrechnung, die Gutschrift führt die Steuernummer des Leistenden, die Teilrechnung weiß, was die Schlussrechnung von ihr abziehen muss.
Wofür Sie bei uns nicht zahlen
Die Linie hat eine zweite Seite, und die gehört genauso ausgesprochen: Kontenrahmen, Buchungssätze, Kassenbuch, Jahresabschluss und Umsatzsteuervoranmeldung sind die Arbeit Ihres Steuerberaters.
Das ist der Grund, warum Timelane günstig sein kann, ohne dünn zu sein. Wir lassen den teuersten Teil dort, wo er ohnehin am besten aufgehoben ist — bei jemandem, den Sie bereits haben — und stecken den Aufwand in die Belege selbst. Acht Belegarten in einer Tiefe, die sich sonst hinter einer Suite verbirgt, sind das Ergebnis dieser Entscheidung.
Für die Übergabe an den Steuerberater gilt dasselbe wie für jeden Wechsel: Sie holen sich Ihre Belege als PDF und Ihre Stammdaten als CSV, wie im Beitrag Daten aus dem Rechnungsprogramm mitnehmen beschrieben.
Was innerhalb der Linie liegt
Innerhalb der Abrechnung wird es dann ausführlich, und zwar an drei Stellen:
Die Norm. Jeder Beleg lässt sich als E-Rechnung nach EN 16931 ausgeben — als ZUGFeRD beziehungsweise Factur-X oder als XRechnung. Dazu steht der Prüfer öffentlich unter E-Rechnung prüfen, auch für Dateien, die anderswo entstanden sind.
Die Zeit. Zeiterfassung ist bei uns kein Nebenprodukt, sondern der Zulieferer der Abrechnung. Wie aus gebuchten Stunden Positionen werden, steht im Beitrag Zeiterfassung für Mitarbeiter.
Die Beteiligten. Ein Vorgang gehört selten einer Person allein. Mitarbeiter buchen mit, Subunternehmer rechnen über eine Gutschrift ab, der Auftraggeber bekommt ein Lesefenster. Diese Fälle sind gebaut, weil sie zum Abrechnen gehören — und nicht, weil sie sich gut auf einer Liste machen.
Wer damit arbeitet
Nicht nach Größe, sondern nach Arbeitsweise: Betriebe, die Leistung abrechnen.
Freelancer, kleine Agentur und Handwerk sind Beispiele, keine Obergrenze. Vier Leute mit vier Rollen an einem Vorgang — zwei im Büro, einer am Lager, einer schreibt Lieferscheine — sind derselbe Betrieb, eine Nummer größer. Auch Provisionsabrechnungen an Vertriebspartner und reine Zeiterfassung liegen innerhalb der Linie.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie ein Werkzeug suchen, das Ihre Buchhaltung führt, ist Ihr Steuerberater der bessere Ansprechpartner für die Auswahl. Wenn Sie Belege schreiben — viele, in mehreren Arten, normkonform, manchmal zu mehreren — dann ist das genau die Arbeit, für die Timelane gebaut wurde.
Fazit
Eine klare Linie ist keine Einschränkung, sondern eine Entscheidung darüber, worin man gut sein möchte. Unsere liegt bei den Belegen: acht Arten, eine Norm, mehrere Beteiligte an einem Vorgang. Alles, was Sie abrechnen — vom Angebot bis zur Gutschrift.
Sehen Sie sich Timelane an, prüfen Sie eine E-Rechnung im kostenlosen Validator und lesen Sie in Rechnung stornieren, wie genau wir es mit den einzelnen Belegarten nehmen.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 2026, Angaben ohne Gewähr.
