Rechnung nach Frankreich: E-Rechnung ab September 2026

Rechnung nach Frankreich: E-Rechnung ab September 2026

Seit dem 1. September 2026 gilt in Frankreich die Pflicht zur elektronischen Rechnung. Für Betriebe in Österreich und Deutschland ist das zunächst eine französische Angelegenheit — bis der erste französische Kunde anruft und eine Rechnung im Format Factur-X anfordert. Dieser Beitrag ordnet ein, wen die Pflicht trifft, warum sie auch bei Ihnen ankommt und was Sie dafür brauchen.

Was in Frankreich gilt

Die französische Reform hat zwei Teile. Der erste ist die E-Rechnung für Umsätze zwischen Unternehmen, die in Frankreich ansässig und dort umsatzsteuerpflichtig sind. Der zweite ist das E-Reporting: Daten zu Umsätzen, die außerhalb dieses Kreises liegen, gehen gemeldet an die Steuerverwaltung — und dazu zählen Einkäufe französischer Unternehmen im Ausland.

Der Zeitplan ist gestaffelt:

Ab Wer Was
1. September 2026 alle betroffenen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
1. September 2026 große und mittlere Unternehmen müssen E-Rechnungen ausstellen
1. September 2027 kleine Unternehmen müssen E-Rechnungen ausstellen

Die Übermittlung läuft über zugelassene Plattformen. Zugelassen sind drei Formate: Factur-X, UBL und CII.

Warum das bei Ihnen ankommt

Ihre Rechnung an einen französischen Kunden ist ein grenzüberschreitender Umsatz und fällt damit unter das E-Reporting Ihres Kunden, nicht unter die französische Inlandspflicht. Der Kunde muss den Vorgang also melden — und dafür braucht er Daten, die er weiterverarbeiten kann.

In der Praxis führt das zu einer einfachen Bewegung: Wer seine Eingangsrechnungen ab September ohnehin strukturiert verarbeitet, möchte alle Eingangsrechnungen strukturiert haben. Die Bitte um eine Factur-X-Datei kommt deshalb bei vielen Lieferanten an, lange bevor irgendeine Pflicht sie dazu zwingt. Wer sie erfüllen kann, bleibt bequem im Prozess des Kunden.

Factur-X ist ZUGFeRD

Die gute Nachricht steckt im Format. Factur-X und ZUGFeRD sind dasselbe Format unter zwei Namen — ein PDF/A-3 mit eingebettetem XML nach EN 16931, entwickelt von deutschen und französischen Gremien gemeinsam. Wer heute ZUGFeRD ab Profil EN 16931 erzeugt, erzeugt damit eine Datei, die auf französischer Seite als Factur-X gelesen wird.

Die Einzelheiten dazu stehen im Beitrag Factur-X erklärt, die Profilfrage im Beitrag ZUGFeRD-Profile erklärt.

Worauf Sie bei der Rechnung achten

Für den grenzüberschreitenden Fall zählen dieselben Felder wie bisher, nur werden sie jetzt maschinell gelesen und fallen dadurch stärker auf:

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beider Seiten. Ihre eigene und die des französischen Kunden, beide vollständig und im Datensatz, nicht nur im Layout.
  • Die richtige Steuerkategorie. Bei innergemeinschaftlichen Leistungen an ein Unternehmen wird der Umsatz in der Regel im Empfängerland versteuert; die Rechnung trägt den entsprechenden Hinweis und den passenden Steuerschlüssel.
  • Leistungsdatum oder Leistungszeitraum. Für das Reporting des Kunden ist der Zeitpunkt der Leistung die Bezugsgröße.
  • Eine eindeutige Rechnungsnummer, die sich in der Zahlung wiederfindet.

Ob die fertige Datei diese Angaben normgerecht trägt, sagt Ihnen der kostenlose E-Rechnungs-Validator in wenigen Sekunden.

Was jetzt zu tun ist

  1. Kundenliste durchsehen. Wer hat einen Sitz in Frankreich? Diese Kunden bekommen die Frage ohnehin, also klären Sie sie aktiv.
  2. Format bereitstellen. Eine Rechnung als PDF/A-3 mit eingebettetem XML nach EN 16931 deckt Factur-X ab. Damit ist die Anforderung erfüllt, ohne dass ein zweiter Ablauf entsteht.
  3. Stammdaten prüfen. UID, Anschrift und Zahlungsangaben müssen im Datensatz stehen, nicht nur im Briefkopf.
  4. Einmal validieren. Eine geprüfte Beispielrechnung erspart die Rückfrage nach der ersten echten.

So läuft das in Timelane

Timelane erzeugt jede Rechnung wahlweise als ZUGFeRD beziehungsweise Factur-X oder als XRechnung — dieselben Daten, das vom Empfänger gewünschte Gewand. UID, Steuerkategorie und Leistungszeitraum stehen als Felder am Kunden und an der Rechnung und wandern von dort in das XML, sodass sie im Datensatz landen und nicht nur im Ausdruck. Den fertigen Beleg prüfen Sie mit demselben Werkzeug, das auch öffentlich unter E-Rechnung prüfen steht.

Fazit

Frankreichs Pflicht adressiert französische Betriebe, erreicht Sie aber über Ihre Kunden. Der Aufwand dafür ist überschaubar, weil das geforderte Format dasselbe ist, das im deutschsprachigen Raum längst gebräuchlich ist: ein PDF mit eingebettetem XML nach EN 16931. Wer das heute erzeugt, ist auf die Anfrage aus Frankreich bereits vorbereitet.

Schreiben Sie Ihre Rechnungen mit Timelane, lesen Sie die Formatdetails in Factur-X erklärt und prüfen Sie Ihr Ergebnis im kostenlosen E-Rechnungs-Validator.


Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 2026, Angaben ohne Gewähr.

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