Die E-Rechnung ist längst keine Sache mehr nur für Großbetriebe. Ob Sie als Freelancerin Projekte abrechnen oder als Handwerker Aufträge stellen: Auch für Sie gelten die neuen Regeln nach § 14 UStG. Dieser Leitfaden erklärt ohne Buchhalter-Deutsch, was Sie als E-Rechnung für Freelancer und kleine Betriebe konkret tun müssen, welche Formate zählen und wo die typischen Stolperfallen liegen.
Zur Einordnung: Eine E-Rechnung ist kein PDF, das Sie per E-Mail verschicken. Gemeint ist ein strukturiertes Format nach der europäischen Norm EN 16931, das Software automatisch auslesen kann. Ein eingescanntes oder als PDF exportiertes Dokument erfüllt diese Anforderung nicht.
Was Sie jetzt schon tun müssen: empfangen
Der wichtigste Punkt zuerst, denn er betrifft praktisch alle: Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Empfangspflicht. Jedes Unternehmen in Deutschland muss E-Rechnungen entgegennehmen und verarbeiten können, unabhängig von Größe, Rechtsform oder Umsatz.
Für Sie heißt das konkret:
- Sie brauchen eine funktionierende E-Mail-Adresse, an die Geschäftspartner Rechnungen senden können.
- Sie müssen die strukturierten Dateien öffnen und lesen können, nicht nur das beigefügte PDF-Bild.
- Sie müssen die Rechnung im Originalformat aufbewahren (dazu unten mehr).
Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Empfangspflicht nicht ausgenommen. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, muss E-Rechnungen also ebenfalls annehmen können. Details dazu finden Sie im Beitrag E-Rechnung für Kleinunternehmer.
Wann Sie selbst E-Rechnungen ausstellen müssen
Beim Ausstellen gibt es einen gestaffelten Zeitplan. Sie müssen nicht sofort umstellen:
- Ab 2027 wird die Ausstellung Pflicht für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro.
- Ab 2028 gilt die Ausstellungspflicht dann für alle Unternehmen.
Für die meisten Freelancer und kleinen Handwerksbetriebe bedeutet das: Empfangen müssen Sie schon heute, selbst E-Rechnungen ausstellen spätestens ab 2028. Es lohnt sich trotzdem, früher umzusteigen, weil viele Geschäftskunden bereits jetzt E-Rechnungen erwarten oder verlangen.
Kleinunternehmer haben hier eine Erleichterung: Sie sind von der Ausstellungspflicht befreit. Empfangen ja, ausstellen nein. Freiwillig dürfen Sie natürlich trotzdem konforme E-Rechnungen erstellen, was gerade bei Geschäftskunden gut ankommt.
Welche Formate gelten
Sie müssen sich nicht durch Dutzende Dateitypen kämpfen. Für die Praxis sind zwei Formate relevant, und beide erfüllen die Norm EN 16931:
- ZUGFeRD (ab dem Profil EN 16931 aufwärts): ein hybrides Format, also ein sichtbares PDF mit eingebettetem XML. Praktisch, weil Sie und Ihr Kunde die Rechnung weiterhin ganz normal ansehen können. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie unter ZUGFeRD-Rechnung erstellen.
- XRechnung: ein reines XML ohne sichtbares PDF, häufig gefordert bei öffentlichen Auftraggebern.
Für den Anfang ist ZUGFeRD meist die angenehmere Wahl, weil es sich anfühlt wie eine gewohnte PDF-Rechnung, aber die strukturierten Daten im Hintergrund mitbringt.
Einfache Werkzeuge statt Handarbeit
Die gute Nachricht: Sie müssen kein XML von Hand schreiben. Für kleine Betriebe gibt es unkomplizierte Wege:
- Rechnungssoftware: Ein Tool wie Timelane erstellt aus Ihren erfassten Leistungen automatisch eine konforme E-Rechnung im richtigen Format und Profil. Sie geben Positionen und Beträge ein, um Norm und Struktur kümmert sich die Software.
- Validator vorab nutzen: Bevor Sie eine Rechnung verschicken, prüfen Sie sie kostenlos. Der E-Rechnungs-Validator von Timelane kontrolliert ZUGFeRD und XRechnung gegen die EN-16931-Regeln, ohne Anmeldung.
- Eingehende Rechnungen prüfen: Auch fremde E-Rechnungen können Sie durch den Validator schicken, um Fehler früh zu erkennen, bevor Sie sie in die Buchhaltung übernehmen.
Typische Stolperfallen
Gerade beim Einstieg passieren immer wieder dieselben Fehler. Diese vermeiden Sie am besten von Anfang an:
- Das PDF-Missverständnis: Ein normales PDF ist keine E-Rechnung. Ohne strukturierte Daten fehlt der maschinenlesbare Teil.
- Falsches ZUGFeRD-Profil: Die Profile MINIMUM und BASIC-WL erfüllen die Norm nicht. Wählen Sie mindestens das Profil EN 16931.
- Abweichende Beträge: Bei ZUGFeRD müssen die Werte im sichtbaren PDF und im eingebetteten XML exakt übereinstimmen. Weichen sie ab, ist die Rechnung fehlerhaft.
- Nur den Ausdruck aufheben: Aufbewahrt werden muss die Originaldatei mit dem XML, nicht ein Papierausdruck oder Screenshot.
- Empfang unterschätzen: Wer keine E-Rechnungen annehmen kann, riskiert Zahlungsverzug und Ärger mit Geschäftspartnern.
Kurz-Checkliste
- Sorgen Sie für einen sicheren Weg, E-Rechnungen zu empfangen (E-Mail-Postfach).
- Bewahren Sie eingehende Rechnungen im Originalformat auf.
- Prüfen Sie, ob und ab wann Sie selbst ausstellen müssen (2027 bzw. 2028, Kleinunternehmer befreit).
- Nutzen Sie ZUGFeRD (ab Profil EN 16931) oder XRechnung.
- Erstellen Sie Rechnungen per Software und validieren Sie vor dem Versand.
Nächste Schritte
Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, lesen Sie die Besonderheiten im Beitrag E-Rechnung für Kleinunternehmer. Möchten Sie Ihre erste konforme Rechnung erstellen, hilft die Anleitung ZUGFeRD-Rechnung erstellen. Und ob Ihre Datei die Norm erfüllt, sehen Sie in Sekunden im kostenlosen E-Rechnungs-Validator.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 2026, Angaben ohne Gewähr.
